Sylvia Schuch Inh.

Marienplatz 13
A-7021 Draßburg

office@slywond.at
Mobil: 0699/ 13 13 13 68

OFFENLEGUNG (§ 25 MEDG)
Medieninhaber
Sly 2.0 Bühne Licht Ton, Inh. Sylvia Schuch
Firma
Einzelfirma, Vermietung von beweglichen Sachen, ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und Luftfahrzeuge
Anschrift
A-7021 Draßburg, Marienplatz 13
UID ATU 69715249

Ihre Anfrage / Nachricht

Impressum


Informationspflicht

laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz

Medieninhaber

Sly 2.0 Bühne Licht Ton, Inh. Sylvia Schuch


Standort der Gewerbeberechtigung

Marienplatz 13, A-7021 Draßburg

Telefon +43 (0) 699 / 13131368

E-Mail office@slywond.at



Unternehmensgegenstand Sylvia Schuch

Vemietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und Luftfahrzeuge

UID-Nummer ATU69715249

Unternehmensgegenstand Michael Schuch

ATU 59820625



Mitglied bei

WKÖ, WKBgld., Sparte gewerbliche Dienstleister

Berufsrecht

Gewerbeordnung www.ris.bka.gv.at

Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde

Magistrat der Stadt Eisenstadt


Blattlinie

Präsentation des Unternehmens


Angaben zur Online-Streitbeilegung

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die OnlineStreitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.


Haftungsausschluss

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten (jeweils in ihrer aktuellsten Fassung) für sämtliche Vereinbarungen mit Sly 2.0, Bühne, Licht und Ton, Inhaber Sylvia Schuch, 7021 Draßburg, Marienplatz 13 (nachfolgend Sly genannt). Die Geltung von AGB von Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Grundlage der Vereinbarungen sind auch die jeweiligen detaillierten Angebote von Sly samt Beilagen (technische Beschreibungen der Bühnen, Mobile Bühnen Info u.ä.). Mit Annahme des Angebots von Sly akzeptiert der Kunde/Mieter die AGB von Sly.

 

Haftung für Schäden (Diebstahl) des Mietgegenstands

Die von Sly vermieteten Bühnen, Geräte sowie Zubehör sind das Eigentum von Sly. Die Weitervermietung an Dritte sowie jegliche Änderung an den Bühnen, Geräten sowie Zubehör ist ausdrücklich untersagt und zu unterlassen; dasselbe gilt für einen nicht der technischen Beschreibung und/oder Einschulung durch Sly entsprechenden Gebrauch.

                                                       

Während der gesamten Mietdauer (die Zeit der Überlassung, nämlich von der Übergabe durch Sly bis zur Übernahme durch Sly) der Bühnen, der Geräte sowie des Zubehörs haftet der Kunde (Mieter) für sämtliche Schäden und Beschädigungen und zwar unabhängig aus welcher Ursache Schäden und Beschädigungen resultieren, somit insbesondere auch für unautorisierte Inbetriebnahme, Diebstahl, Verletzung der Sicherheitsbestimmungen (auch durch Dritte), Vandalismus, Witterung, Feuer und Diebstahl u.ä. und auch unabhängig davon, ob Schäden oder Beschädigungen innerhalb oder außerhalb der vereinbarten Betriebszeiten entstehen (Beispiel: Bühneneinsatz über mehrere Tage: Auch nach Veranstaltungsende bzw. Einstellen des Bühnenbetriebs ist seitens des Kunden/Mieters dafür zu sorgen, dass die Bühne gegen Zutritt Unbefugter gesichert ist, sowie dass, bei Wetterveränderungen, insbesondere bei Windstärkenveränderungen, die Plane/Gaze entfernt und die Bühne geräumt wird). Der Kunde/Mieter hat Sly für den Fall von Reparaturen und/oder dem Ersatz zerstörter oder abhanden gekommener vermieteter Gegenstände (Bühnen, Geräte, Zubehör) stets den Neupreis (nicht bloß den Wiederbeschaffungspreis) als Schadenersatz zu ersetzen und zwar auch dann, wenn die Schäden zufällig passiert sind und auch im Fall von Totalschäden (Totalverlusten).

 

Sly empfiehlt dem Kunden/Mieter, sich gegen alle versicherbaren Risiken, für die er oder Dritte einzugestehen haben, zu versichern. Der Abschluss von Versicherungen seitens Sly erfolgt nur auf Grund schriftlicher Zusatzvereinbarung und jedenfalls auf Kosten des Kunden/Mieters. Sly weist darauf hin, dass die im jeweiligen Bundesland gültigen Veranstaltungs- und Veranstaltungsstättengesetze einzuhalten sind; für den Fall des Zuwiderhandelns ist Sly berechtigt, ohne weitere Angabe von Gründen von der Vereinbarung zurückzutreten, behält aber dennoch den vollen Entgeltanspruch ohne dass Sly Kosten oder sonstige Entschädigung, auch nicht an Dritte, zu leisten hätte.

 

Insbesondere weist Sly darauf hin, dass die Bühne von einem dazu befugten Gewerbetreibenden zu erden ist; der Kunde/Mieter hat die Verpflichtungen zur entsprechenden Auftragserteilung sowie zur Tragung der damit verbundenen Kosten.  Slys Bühnen werden jährlich einer Statiküberprüfung durch einen Ziviltechnikers unterzogen. Diese Überprüfung ersetzt jedoch NICHT die statische Abnahme vor Ort; der Kunde/Mieter hat die Verpflichtungen zur entsprechenden Auftragserteilung sowie zur Tragung der damit verbundenen Kosten. Der Kunde/Mieter wird für die Übergabe der Mietgegenstände (Bühnen, Geräten sowie Zubehör) eine von ihm beauftragte taugliche Person bereit stellen, an die Sly alle notwendigen Unterlagen (Bühnenmappe, Zulassungsschein) übergeben und die Sly für den Bühnenbetrieb und für die Einhaltung der Bühnensicherheit vor Ort vor Veranstaltungsbeginn instruieren kann.

 

Zahlung und Storno

Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden (Angebot), sind die Rechnungen von Sly zu 50% der Bruttoauftragssumme bei Auftragserteilung (in jedem Fall am Tag vor Übergabe, Aufbau- oder Mietbeginn) und die Restzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind unternehmerische Verzugszinsen vereinbart und der Kunde (Mieter) zum Ersatz der Mahn- und Betreibungskosten verpflichtet. Ist erste Teilzahlung (50%) nicht längstens vor dem vereinbarten Tag der Übergabe am Konto von Sly eingelangt, ist Sly berechtigt, von der Vereinbarung zurückzutreten, ohne dass der vereinbarte Entgeltanspruch von Sly gemindert wird. Die Stornogebühren für vom Kunden angenommene Angebote (und somit zustande gekommene Vereinbarungen) betragen bei 14 Tagen vor Auftragsbeginn 25% des Gesamtauftragsvolumens, zwischen 14 und 8 Tagen 50% und bei Storno unter 8 Tagen 100%. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Auftraggebers wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist unzulässig. Kann Sly die Leistung wegen höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen (z.B. Wetter, Temperaturen, Unfall, u.ä.) unverschuldet nicht erfüllen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz und Sly haftet für keinen dem Kunden daraus entstehenden Nachteil.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen von Sly ist Eisenstadt. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus vorliegendem Geschäftsfall wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Eisenstadt vereinbart.

 

Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen aus welchen Gründen auch immer treten lediglich diese außer Kraft, ohne dass dies irgendeine Auswirkung auf die übrigen Bestimmungen oder das Vertragsverhältnis zwischen Sly und dem Kunden hätte.

 

Bedingungen für Kaufgeschäfte

Unsere Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den gesamten Kaufpreis für die (gelieferte) Ware geleistet hat. Der Käufer ist verpflichtet Verpfändungen oder Übereignung zur Sicherheit zu unterlassen. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Sofern Werkarbeiten kostenlos durch Sly erfolgen, handelt es sich um Kulanzarbeiten, für deren Ausführung Sly grundsätzlich keine Haftung übernimmt. Sofern derartige Werkarbeiten gesondert verrechnet werden, haftet Sly nur für grobe Fahrlässigkeit. Sly behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche gegen Sly sind ausgeschlossen. Auftragserteilungen können schriftlich oder mündlich erfolgen. Angebot, Preis:  Unsere Angebote sind bezüglich des Preises, Menge, Lieferfrist freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Bei längeren Leistungszeiträumen behält sich Sly Teilabrechnungen vor. Im Falle von Zahlungsverzögerungen ist Sly berechtigt, die weitere Benutzung der überlassenen Geräte, Bühnen, Technik etc. mit sofortiger Wirkung zu untersagen und ihre Leistungen auch im Rahmen bereits laufender Veranstaltungen prompt einzustellen, ohne für daraus resultierende Ansprüche Dritter an den Auftraggeber zu haften. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden (Angebot), sind die Rechnungen an Sly zu 50 % der Bruttoauftragssumme bei Auftragserteilung, in jedem Falle vor Aufbau- oder Mietbeginn, die Restzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart. Des Weiteren ist der Auftraggeber zum Ersatz von allfälligen Mahn- und Inkassospesen verpflichtet. Die Stornogebühren für bereits schriftlich oder auch mündlich beauftragte Angebote betragen bei 14 Tagen vor Auftragsbeginn 25% des Gesamtauftragsvolumens, zwischen 14 und 8 Tagen 50% und bei Storno unter 8 Tagen 100%. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Auftraggebers wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist unzulässig. Lieferung, Transport, Annahmeverzug Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages proangefangenem Kalendertag in Rechnung stellen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Forderungsabtretungen Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so dürfen Forderungen gegen uns nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung abgetreten werden.

© Sly 2.0 Bühne | Licht | Ton Inh.  Sylvia Schuch

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sylvia Schuch.pdf

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Auskunftsrecht

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung.

Bildnachweise

Sylvia Schuch, Europodium, Titelbild Startseite: Pixaby, div.


AGB Michael Schuch


Allgemeine Geschäftsbedingungen – Sly Backline, Inhaber Michael Schuch, folgend MS genannt

Hinweis: ist im Offert oder Auftrag nichts anderes beschrieben, gilt folgende Vereinbarung:

1. Transport und Betreuung

1.1) Abholung: Rosaliaweg 12, 7000 Eisenstadt.

1.2) Anlieferung/Abholung (in umgekehrter Reihenfolge): wir bringen die bestellte Ware zum Veranstaltungsort bis vor/hinter die Bühne bzw. bis zur Location (Saal, Halle, Gebäude, usw.) wenn Stufen oder nicht ebene, rollbare Gegebenheiten vorherrschen. Je nach Größe der Lieferung müssen 1 – 2 Helfer (die tragen können) für den Ent- und Ladevorgang zur Verfügung stehen.

1.3) Anlieferung und Aufbau/Abbau und Abholung: wie Punkt 2, für das Bewegen der Ware auf die Bühne müssen zwei Helfer (die tragen können) zur Verfügung stehen. Der Aufbau/Abbau wird von uns durchgeführt.

1.4) Betreuung: wie Punkt 2 und 3 und Betreuung während Soundcheck und Show. In diesem Fall muß Verpflegung und nach Absprache ein Hotelzimmer mit Dusche und WC zur Verfügung gestellt werden (max. 5km vom Veranstaltungsort entfernt).

1.5) für die Punkte 2 – 4 muß eine veranstaltungsortnahe kostenlose Parkmöglichkeit (Sprinter, langer Radstand ca. 7m und 2.80m Höhe) zur Verfügung stehen (in ca. max 300m Entfernung).

2. Vertragsdauer

Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der vereinbarten Abholung bzw. Zustellung und endet mit dem Tag der vereinbarten Rückstellung der Ware.

 

3. Mietentgelt

Das Mietentgelt ist jeweils pro begonnenen Tag zu bezahlen. Im Falle von verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes ist das Mietentgelt für jeden begonnenen Tag zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist MS berechtigt, eventuelle Zumietkosten für Ersatzgeräte zusätzlich zum Mietentgelt weiter zu verrechnen.

4. Nutzung des Mietgegenstandes und Haftung

Die überlassenen bzw. eingesetzten Geräte, Zubehör und Verpackung verbleiben im Eigentum von MS. Die Weitervermietung der überlassenen Geräte an Dritte sowie jede Art von Änderung an den Geräten durch den Auftraggeber ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Bei Betrieb der überlassenen Geräte haftet der Auftraggeber bei mehrtägigem Leistungszeitraum für Schäden durch unautorisierte Inbetriebnahme und Bewegung (z.B. von Transportfahrzeug auf die Bühne) durch Dritte, Vandalismus, Witterung, Feuer und Diebstahl u.ä., die außerhalb der vereinbarten Betriebszeiten entstehen.

Eine Haftung von MS besteht auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall überlassener Geräte während der Vertragszeit mittelbar oder unmittelbar Schäden entstehen. Auch zB. Ausfall des Konzertes.

So nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber bei Nutzungsverträgen von mehr als einer Woche Laufzeit jegliches Verschleißrisiko durch normale Abnützung, insbesondere bei Röhrengeräten durch normale Abnützung. Bei Schlagzeugfelle und Becken tritt dies bereits, wenn nicht anders vereinbart, zu Beginn der Miete ein.

Werden die eingesetzten Geräte durch von MS zur Verfügung gestelltem Personal bedient, so gilt o.a. Haftungsausschluss auch gegenüber diesem Personenkreis. Auftretende Störungen oder Ausfälle werden soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar sofort behoben. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausdrücklich und einvernehmlich ausgeschlossen.

Im Falle der Selbstabholung oder lediglich Bedienung von Geräten durch den Auftraggeber, erkennt dieser an, die übernommenen Geräte vollständig, in ordnungsgemäßem Zustand und ohne Mängel übernommen zu haben. Spätere Einwände gegen die Beschaffenheit bzw. Vollständigkeit des Materials sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu behandeln, und haftet für Schäden, die an den Mietgegenständen während des Leistungszeitraumes entstehen (u.a. für Schäden bei Transport, durch Witterung, unsachgemäße Bedienung, Drittpersonen, Diebstahl, Bewegung z.B. Röhrenverstärker über Kopfsteinpflaster oder Bewegung im „heißen“ Zustand bei Bühnenumbauten, usw.). Kaputte Felle, Kabeln und Röhren sind zu retournieren. Die Mietzeit berechnet sich von dem Tag, an welchem das Material abgeholt bzw. von MS versandt wurde, bis zu dem Tag der Wiederanlieferung in unserem Lager.

Bei Nichtbenutzung gemieteter Geräte, welche beim Auftraggeber verbleiben, wird ein Abzug nicht gewährt, ausgenommen es wurde eine ausdrückliche Vereinbarung diesbezüglich getroffen. Eine Haftung von MS besteht auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall überlassener Geräte während der Vertragszeit mittelbar oder unmittelbar Schäden entstehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich gegen alle versicherbaren Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen MS gegenüber einzugestehen haben, zu versichern. Der Abschluss von Versicherungen seitens MS erfolgt nur auf Grund besonderer Verabredungen und auf Kosten des Auftraggebers. Beim Auftraggeber zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände werden ihm zum Neupreis in Rechnung gestellt. Für mitgeliefertes Zubehör und Verpackungen gelten dieselben Vereinbarungen.

Haftung für Schäden und Diebstahl des Mietgegenstandes, Mietbühnen

 

Die überlassenen bzw. eingesetzten Bühnen, Geräte sowie Zubehör verbleiben im Eigentum von MS. Die Weitervermietung der überlassenen Geräte an Dritte sowie jede Art von Änderung an den Bühnen und Geräten durch den Auftraggeber ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
Bei Betrieb der überlassenen Bühnen und Geräte haftet der Auftraggeber während des gesamten Leistungszeitraum für sämtliche Schäden durch unautorisierte Inbetriebnahme, Diebstahl, sowie durch Verletzung der Sicherheitsbestimmungen an Veranstaltungen/ Veranstaltungsorten auch durch Dritte. Des Weiteren haftet der Auftraggeber auch bei Schäden durch Vandalismus, Witterung, Feuer und Diebstahl u.ä., auch wenn diese außerhalb der vereinbarten Betriebszeiten entstehen. Beispiel: Bühneneinsatz über mehrere Tage: Auch nach Veranstaltungsende bzw. Einstellen des Bühnenbetriebs ist dafür zu sorgen, dass die Bühne gegen Zutritt Unbefugter gesichert ist, sowie bei plötzlich eintretenden Wetterveränderungen, insbesondere bei Windstärkenveränderungen, ist dafür zu sorgen, dass die Gaze entfernt sowie die Bühne geräumt ist.


Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich gegen alle versicherbaren Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen MS gegenüber einzugestehen haben, zu versichern. Der Abschluss von Versicherungen seitens MS erfolgt nur auf Grund besonderer Verabredungen und auf Kosten des Auftraggebers. Beim Auftraggeber zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände werden ihm zum Neupreis in Rechnung gestellt. Für mitgeliefertes Zubehör gelten dieselben Vereinbarungen.

 

Wir weisen darauf hin, dass die jeweils dem Bundesland gültigen Veranstaltungsstättengesetze einzuhalten sind, andernfalls ist MS berechtigt, ohne weitere Angabe von Gründen den Auftrag ohne Kosten oder Leistungsentschädigung, auch an Dritte, zu stornieren.

Auftraggeber ist immer Rechnungsnehmer bzw. ist Angebot Nehmer gleich Rechnungsnehmer.

 

Insbesondere für Bühneneinsatz weisen wir darauf hin, dass die Bühne zu erden ist, und dies von einer Fachkraft für Elektrotechnik o. Ähnlichem durchzuführen ist, die Auftragserteilung sowie die Kosten liegen beim Auftraggeber. Unsere Bühnen werden jährlich, den Gesetzen entsprechend, einer Statik Überprüfung seitens eines Ziviltechnikers unterzogen. Dieser ersetzt NICHT die gesetzlich erforderliche statische Abnahme vor Ort. Die Kosten und Auftragserteilung liegen hierfür beim Auftraggeber.

Alle notwendigen Unterlagen sowie Einschulung zum Bühnenbetrieb und Bühnensicherheit finden vor Ort, vor Veranstaltungsbeginn von uns mit einer vom Auftraggeber beauftragten Person statt.


5. Bedingungen für Kaufgeschäfte u. Montagearbeiten

Unsere Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den gesamten Kaufpreis für die gelieferte Ware einschließlich Nebenforderungen wie Kosten für Montage oder Kleinmaterial etc. geleistet hat. Der Käufer ist verpflichtet Verpfändungen oder Übereignung zur Sicherheit zu unterlassen. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherheit an uns ab.

Sofern Werkarbeiten kostenlos durch MS erfolgen, handelt es sich um Kulanzarbeiten, für deren Ausführung MS grundsätzlich keine Haftung übernimmt. Sofern derartige Werkarbeiten gesondert verrechnet werden, haftet MS nur für grobe Fahrlässigkeit.

6. Gewährleistung

Mängelrügen oder Gewährleistungsansprüche können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Tagen nach Lieferung oder Montage, schriftlich geltend gemacht werden. Diese Ansprüche entfallen weiters, wenn der Auftraggeber nicht seinen Vertragsverpflichtungen nachkommt, der Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen die Empfehlungen zur Behandlung des Miet- /Verkaufsgegenstandes nicht beachten oder falls Verschleiß oder Beschädigung auf fahrlässige oder unsachgemäße Bedienung zurückzuführen ist. Vor Ausübung eines Wandlungs- oder Minderungsrechtes hat der Auftraggeber auf jeden Fall schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine darüberhinausgehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, wird nicht übernommen.

 

7. Allgemeine Bedingungen

Unsere Angebote sind bezüglich des Preises, Menge, Lieferfrist freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Bei längeren Leistungszeiträumen behält sich MS Teilabrechnungen vor. Im Falle von Zahlungsverzögerungen ist MS berechtigt, die weitere Benutzung der überlassenen Geräte mit sofortiger Wirkung zu untersagen und ihre Leistungen auch im Rahmen bereits laufender Veranstaltungen prompt einzustellen ohne für daraus resultierende Ansprüche Dritter an den Auftraggeber zu haften.

Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden (Angebot), sind die Rechnungen von MS zu 50 % der Bruttoauftragssumme bei Auftragserteilung, in jedem Falle vor Aufbau- oder Mietbeginn, die Restzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart. Weiters ist der Auftraggeber zum Ersatz von allfälligen Mahn- und Inkassospesen verpflichtet.

Die Stornogebühren für bereits schriftlich oder auch mündlich beauftragte Angebote betragen bei 14 Tagen vor Auftragsbeginn 25% des Gesamtauftragsvolumen, zwischen 14 und 8 Tagen 50% und bei Storno unter 8 Tagen 100%.

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Auftraggebers wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist unzulässig.

Der jeweils Unterzeichnende ist von der Auftraggeber Firma bevollmächtigt, diese in diesem Rahmen zu berechtigen und zu verpflichten. Die Ansprüche von MS bestehen unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Leistungsvertrages auf Grund eines vom Auftraggeber zu vertretendem Verhalten ist MS berechtigt, das Leistungsentgelt für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche von MS bleiben hiervon unberührt.

Jegliche Kollaudierungen und sicherheitstechnische Bewilligungen sowie die Beistellung der erforderlichen Stromanschlüsse sind vom Auftraggeber zu veranlassen und gehen wie die Stromkosten zu seinen Lasten. Abgaben für etwaige Aufführungsrechte urheberrechtlich geschützter Werke trägt der Auftraggeber. Für alle Angebote, Koordinierungskonzepte, Anforderungsabgleich mit Künstlern oder deren Agenturen und andere projektbezogene Unterlagen behält sich MS das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen wird Eisenstadt vereinbart. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus vorliegendem Geschäftsfall wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen aus irgendwelchen Gründen treten lediglich diese außer Kraft und zieht nicht die Nichtigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen oder des ganzen Vertrages nach sich. Durch die Beauftragung, schriftlich oder mündlich, erklärt sich der Auftraggeber mit vorstehenden Bedingungen einverstanden.